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Aus dem Stadtgeschehen


Soziale Stadt;
Integriertes Handlungskonzept - Voruntersuchung - Vorstellung durch das Architekturbüro AWS Frau Lösch und Melzer-Hatosch sowie Projektsteuerin Frau Sonja Siebenhüner

Dem Stadtrat wurden von Frau Lösch, Büro AWS, Amberg die wichtigsten Voruntersuchungen erläutert. Dabei zeigte sie die wichtigsten Mängel auf und verwies auch auf den Katalog für die vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen.

Projektsteuerin Sonja Siebenhüner hatte eine Aufstellung über die voraussichtlichen Kosten der vorgeschlagenen Maßnahmen erstellt und diese dem Stadtrat erläutert. Dabei führte sie aus, dass es sich hier um Bruttobeträge handele und Zuschüsse, Anliegerbeiträge und sonstige Einnahmen noch nicht berücksichtigt sind. Das Programm „Soziale Stadt“ sei langfristig auf mindestens 10 bis 15 Jahre angelegt. Die Umsetzung richtet sich nach der jeweiligen Haushaltslage der Stadt Grafenwöhr. Die umzusetzenden Maßnahmen seien jeweils jährlich zu beantragen. Jedes Projekt muss der Stadtrat separat beschließen. Die Aufnahme in den Maßnahmenkatalog der Sozialen Stadt verpflichtet aber noch nicht zur Umsetzung von Projekten. Von 34 vorgeschlagenen Projekten sind bislang im Haushaltsplan bzw. Finanzplan neun Projekte fest eingeplant. Hier seien insgesamt 2.628.700 € veranschlagt, mit einem zu erwartenden Zuschuss in Höhe von 1.142.000 €.

Bei den im Haushalt fest eingeplanten Projekten handelt es sich um:

· das Leichenhaus,
· Außenanlage Kindergarten „St. Theresia“,
· Pausenhof der Grundschule und Heizungsoptimierung,
· Straßenbaumaßnahmen im Bereich der Schule,
· Zufahrt zum Kindergarten,
· Fassadenerneuerung der Grundschule,
· Straßenbau „Auf der Wusten“, „In der Wehr“, „Kerschensteiner Straße“.

Um Fördermittel aus dem Programm „Soziale Stadt“ zu erhalten sind Analysen und Zielsetzungen erforderlich. Durch das Büro Architektur-Werk-Stadt, Amberg und das Institut ISPLAN, Neubiberg, wurden hierfür die vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt sowie eine Sozialraumanalyse erstellt. Diese wurden auch bereits vorher im Stadtrat vorgestellt.

Das Ergebnis der „vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Handlungskonzept“ in der Fassung vom April 2003 dargestellt, Änderungen sowie der bauliche Maßnahmenplan vom 02.Juli 2003 werden vom Stadtrat zur Kenntnis genommen und dienen als Leitlinien für die weitere Abwicklung. Sie sollen vorab den Trägern der öffentlichen Belange zur Stellungnahme weitergeleitet werden. Eine Bürgerbeteiligung in Form von Workshops soll erfolgen.

Vorrangig werden die im Haushaltsplan und Finanzplan genannten Maßnahmen zur Umsetzung kommen.

Die Gebietsabgrenzung soll, wie im beiliegenden Lageplan dargestellt einschließlich eines Teilbereichs der „Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße“, der Straße „In der Wehr“ und der „Josef-Richter-Straße“ erfolgen.

Erschließung Baugebiet „Hütten-West“

Die vorliegende Planung umfasst die gesamte Erschließung des Baugebiets „Hütten-West“ mit Verkehrs-, Abwasser- und Versorgungsanlagen.

Die neustationierten US-Streitkräfte benötigen zusätzlichen Wohnraum. Es wurde deshalb zu diesem Zweck ein Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt.

Der Aufbau von Fahrbahn, Parkstreifen, Geh- und Radwegen erfolgt nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen RStO 01.

Im einzelnen werden folgende Aufbauten gewählt:

Fahrbahn:

4 cm Asphaltbeton 0/11
10 cm bituminöse Tragschicht 0/32
41 cm Frostschutzschicht
55 cm Gesamtaufbaustärke

Gehweg:

8 cm Betonsteinpflaster
3 cm Splitt
15 cm Schottertragschicht
29 cm Frostschutzschicht
55 cm Gesamtaufbaustärke

Geh-/ Radweg:

12 cm Tragdeckschicht 0/16
39 cm Frostschutzschicht
51 cm Gesamtaufbaustärke

Der vom Wendehammer bis zum bestehenden Radweg geplante Geh- und Radweg erhält eine Ausbaubreite von 2,00 m.

Die Abwasserbeseitigung erfolgt über einen neu zu bauenden Schmutzwasserkanal DN 200 aus Steinzeugrohren. Die Kontrollschächte im Bereich des Abwasserkanals bestehen aus Fertigteilschächten. Der Anschluss erfolgt an den bestehenden Abwasserkanal im Kreuzungsbereich Steinfelser Straße / Baugebiet Hütten-West. Je Doppelhaus wird ein Übergabeschacht hergestellt. Die Hausanschlussleitungen erfolgen aus Steinzeugrohren DN 150.

Die Regenwasserbeseitigung erfolgt über einen neu zu bauenden Regenwasserkanal DN 300 aus Beton. Die Kontrollschächte im Bereich des Regenwasserkanals bestehen aus Fertigteilschächten. Der Anschluss erfolgt an den bestehenden Regenwasserkanal im Kreuzungsbereich Steinfelser Straße / Baugebiet Hütten-West. Je Doppelhaus wird ein Übergabeschacht hergestellt. Die Hausanschlussleitungen bestehen aus Rohren PVC hart DN 150.

Im Baugebiet wird eine Trinkwasserleitung aus PEHD, PE 100 verlegt. Die Hausanschlüsse erfolgen über Anbohrbrücken sowie der Hausanschlussleitung aus PEHD 1 ½“. Für den vorbeugenden Brandschutz werden drei Unterflur- sowie ein Überflurhydrant installiert.

Für die Energieversorgung der Bauflächen werden die notwendigen Medien im Straßenkörper verlegt (Gas, Strom, Telekom). Mit den entsprechenden Energieträgern werden durch den Erschließungsträger entsprechende Verträge geschlossen.

Die das Baugebiet überquerende 20 kV-Oberleitung wird verkabelt. Die Arbeiten werden vom Planungsbüro für Hoch- und Tiefbau, Herrn Kraus geplant und im Auftrag der Stadt Grafenwöhr überwacht.

Kosten für die Erschließung fallen nicht an, nach Fertigstellung geht die Straße ins Eigentum der Stadt über.

Erschließung des Baugebietes „Breslauer Straße“

Vorhabensträger für die Erschließung des Baugebietes „Breslauer Straße“ in Grafenwöhr sind die Stadt Grafenwöhr und die Stadtwerke Grafenwöhr.

Die Stadt Grafenwöhr will durch die Bereitstellung entsprechenden Baulandes im Ortsbereich von Grafenwöhr der nach wie vor anhaltenden starken Nachfrage Bauwilliger Rechnung tragen, vorhandene Baulücken schließen und damit weiteres Bauland zur Verfügung stellen.

Das Architektur- und Ingenieurbüro Wolfgang Schultes in Grafenwöhr wurde durch die Stadt und die Stadtwerke Grafenwöhr beauftragt, die erforderlichen infrastrukturellen Maßnahmen in einem Bauentwurf aufzuzeigen.

Bei den nachfolgenden beschriebenen Erschließungsmaßnahmen wurden im Rahmen der Leitungsdimensionierungen Reserven für ein westlich angrenzendes ca. 6,8 ha großes Gebiet berücksichtigt. Dies insbesondere im Hinblick auf die geplante Regenwasserableitung. Die planerischen Vorgaben und Festsetzungen hierzu erfolgten durch die Stadtwerke Grafenwöhr.

Es sind zwei kurze Straßen, jeweils mit kleinen Wendeanlagen, zu errichten. Zum einen ist die Breslauer Straße ab dem derzeitigen südlichen Ausbauende um ca. 88 m zu verlängern, zum anderen ist in den Schafweg einmündend eine kurze Wohnstraße mit ca. 74 m in nördliche Richtung herzustellen.

Die Linienführung der Straßen orientiert sich an den Vorgaben aus dem vorliegenden rechtskräftigen Bebauungsplan. Die Befestigung der Fahrbahn erfolgt in der Regel im Abschnitt Breslauer Straße mit 6,50 m Breite, im Bereich Schafsweg mit 3,50 m Breite.

Die Randbefestigungen der geplanten Straße sollen generell bündig mit dem vorhandenen, bzw. geplanten Grenzverlauf abschließen. Lediglich an den geplanten Wendeanlagen und im östlichen Randbereich des Schafweges wird dies nicht im gesamten Umfang der Fall sein.

Die Wasserleitung ist im Baugebiet neu zu verlegen. Diese wird mit Anschluss an die vorhandenen Leitungen in der Breslauer Straße und im Kreuzungsbereich Schafweg/Sudetenstraße jeweils als Stichleitung nahezu bis an die Ausbauenden der geplanten Straßen herangeführt.

Die Abwasserentsorgung erfolgt über neu zu errichtende Kanäle im Trennsystem. Der Schmutzwasserkanal ist mit Steinzeugrohren in den Dimensionen DN 200 über insgesamt 5 Haltungen und ca. 128 m herzustellen. Der Regenwasserkanal wird mit PVC SN 8 - Rohren DN 250 und Betonrohren DN 500 bis DN 700 über 15 Haltungen und ca. 480 m hergestellt.

Östlich des Schafweges ist ein Regenrückhaltebecken mit Ableitung über offenen Graben zur Creußen hin vorgesehen.

Erschließung des Baugebietes „Creußenwiesen“

Vorhabensträgerin für die Erschließung des Baugebietes „Creußenwiesen“ in Grafenwöhr ist die Zapf GmbH, Nürnberger Straße 38, 95440 Bayreuth.

Die Stadt Grafenwöhr möchte durch die Bereitstellung entsprechenden Baulandes im Stadtbereich von Grafenwöhr dem anhaltend starken Bedarf an Grundstücken zum Bau von Häusern für Angehörige der Amerikanischen Streitkräfte Rechnung tragen und zugleich vorhandene Baulücken schließen. Durch die beabsichtigte Erschließung über einen privaten Erschließungsträger soll die Voraussetzung für eine möglichst kurzfristige Realisierung des Vorhabens geschaffen werden. Zudem beabsichtigt die Zapf GmbH in Kürze die Errichtung von 29 Wohneinheiten in Form von Einzel- und Doppelhäusern im Baugebiet zu realisieren, wodurch eine Erschließung des Baugebietes unumgänglich wird.

Das Architektur- und Ingenieurbüro Wolfgang Schultes in Grafenwöhr ist durch die Zapf GmbH beauftragt, die erforderlichen infrastrukturellen Maßnahmen in einem Bauentwurf aufzuzeigen.

Das Baugebiet befindet sich im süd-östlichen Teil Grafenwöhrs und liegt zwischen der Creußen und der B 299. Mit dem geplanten Erschließungsgebiet schließt sich die vorhandene Baulücke der süd-östlich und nord-westlich des Areals vorhandenen Wohnsiedlung „Creußenwiesen“. Die geplanten Wohnstraßen münden in die parallel zur B 299 verlaufende Neue Amberger Straße.

Im Zuge der straßenbaulichen Maßnahmen sind insgesamt zwei Planstraßen, eine Wendeanlage und ein Fußweg zu errichten. Die geplante Ausbaulänge der Planstraße A, einschließlich des Wendehammers liegt bei ca. 200 m, die der Planstraße B bei ca. 59 m. Die Länge des geplanten Fußweges beträgt ca. 34 m.

Die Befestigung der Fahrbahn erfolgt im gesamten Abschnitt mit einer Gesamtbreite von 6,00 m. Der Wendehammer wird mit einem äußerem Radius von R = 8 m ausgeführt. Die Breite des Fußweges beträgt 2,50 m.

Die Randbefestigungen der geplanten Straße sollen generell bündig mit dem Grenzverlauf abschließen.

Die Wasserleitung ist im Baugebiet neu zu verlegen. Diese wird mit 2 Anschlüssen an die vorhandene Leitung im Bereich Neue Amberger Straße als Ring- und Stichleitung bis an das süd-östliche Ausbauende herangeführt.

Die Abwasserentsorgung erfolgt über neu zu errichtende Kanäle im Trennsystem. Der Schmutzwasserkanal ist mit Steinzeugrohren (Eurotop) in den Dimensionen DN 200 über insgesamt 10 Haltungen und ca. 253 m herzustellen.

Der Regenwasserkanal wird mit PVC SN 8 - Rohren DN 250 und Betonrohren DN 300 und DN 400 über 12 Haltungen und ca. 259 m hergestellt.

In die 29, durch die Firma zur Bebauung vorgesehenen Parzellen werden die notwendigen Hausanschlussleitungen für Trink- und Abwasser sowie Versorgungsleitungen Dritter (Energie und Telekommunikation) verlegt.

Die Straßenbeleuchtung, einschließlich der hierfür notwendigen Verkabelungen, wird neu hergestellt.

An der süd-westlichen Grenze des Baugebietes wird die Firma Zapf eine Lärmschutzwand zur B 299 errichten.

Im Bereich der angrenzenden Neuen Amberger Straße und nord-östlich des Baugebietes verlaufen Misch-, Schmutz- und Regenwasserkanäle. In den auszubauenden Straßenzügen selbst sind derzeit keine Entwässerungsleitungen vorhanden, diese sind im Zuge der Maßnahme im Trennsystem neu zu verlegen.

Für die einzelnen Parzellen werden Hausanschlussleitungen DN 150 zur Abwasserentsorgung verlegt. Hierbei wird jeweils für 2 Doppelhaushälften eine gemeinsame Anschlussleitung eingebracht, welche sich erst im Privatbereich verzweigt.

Kosten für die Erschließung fallen nicht an, nach Fertigstellung geht die Straße ins Eigentum der Stadt über.

Straßenverstärkung GVS Gmünd-Josephsthal und
Gößenreuth-Kollermühle

Im Zuge des Verfahrens der Teilnehmergemeinschaft Gemeindeverband Neustadt an der Waldnaab sind u. a. im Gemeindebereich von Grafenwöhr insgesamt 3 Einzelabschnitte vorhandener Gemeindeverbindungsstraßen im Hocheinbau zu erneuern. Es handelt sich hierbei um folgende Streckenabschnitte.

GVS Gmünd - Josephsthal

Im auszubauenden Streckenabschnitt ist derzeit eine Asphaltbefestigung in unzureichender Stärke vorhanden. In der vorliegenden Planung wird davon ausgegangen, dass der gebundene Oberbau mit einer Schichtdecke von ca. 12 cm vorhanden ist.

Die geplante Ausbaulänge beträgt 246,60 cm, die Ausbaubreite ist einheitlich mit ca. 4,00 m vorgesehen. Es ist hierbei geplant, die Straße im Hocheinbau zu verstärken. Die vorhandenen Asphaltschichten werden nach entsprechender Vorprofilierung mit einer zusätzlichen Asphalttragschicht (10 cm) und Asphaltdeckschicht (4 cm) überzogen.

Die im Seitenbereich vorhandenen Bankette werden entsprechend nachprofiliert.

Entwässerungsgräben sind derzeit nicht vorhanden und sollen auch nicht angelegt werden. Ebenso werden keine Längssickerleitungen eingebaut. Die Entwässerung der Straßenoberfläche erfolgt, zur seitlichen Versickerung, oberflächig über Bankette in den angrenzenden Seitenbereich.

Die Baukosten dieses Abschnittes werden in der Kostenschätzung auf rund 34.000,00€ beziffert.

GVS Gößenreuth - Kollermühle

Nahezu über den gesamten Abschnitt ist die derzeit vorhandene Asphaltbefestigung stark geschädigt, zeigt teilweise massive Verformungen und Rissebildung. Insbesondere dürfte sich dies durch eine nur in unzureichender Dicke vorhandener Asphaltschicht begründen. An insgesamt 3 Auf- und Ausbrüchen wurde eine Schichtdicke von ca. 4 - 6 cm gemessen.

Die geplante Ausbaulänge beträgt 664,30 m, die Ausbaubreite ist, entsprechend der derzeitigen Ausbaubreite, wieder mit 2,50 m vorgesehen. Auch bei diesem Ausbauabschnitt ist es vorgesehen, die Straße im Hocheinbau zu verstärken. Allerdings werden hier die nur unzureichend und sehr schadhaft vorhandenen Asphaltschichten zunächst entfernt. Nach Planierung des anstehenden Untergrundes werden die geplanten Asphaltschichten als Tragschicht (18 cm) und Deckschicht (4 cm) eingebaut.

Die im Seitenbereich vorhandenen Bankette werden entsprechend nachprofiliert.

Entwässerungsgräben sind überwiegend nicht vorhanden. Lediglich im Anfangsbereich ist ein solcher auf ca. 100 m Länge vorhanden. Der vorhandene Graben wird nach Bedarf nachprofiliert, zusätzliche Gräben sollen nicht angelegt werden. Aufgrund der überwiegend nicht vorhandenen Gräben werden auch keine Längssickerleitungen eingebaut. Die Entwässerung der Straßenoberfläche erfolgt zur seitlichen Versickerung, oberflächig über Bankette in den angrenzenden Stellenbereich.

Die Baukosten dieses Abschnittes werden in der Kostenschätzung auf rund 78.000,00€ beziffert.

GVS Kollermühle - Grafenwöhr

Im auszubauenden Streckenabschnitt ist derzeit eine Asphaltbefestigung in unzureichender Stärke vorhanden. In der vorliegenden Planung wird davon ausgegangen, dass der gebundene Oberbau mit einer Schichtdicke von ca. 8 - 10 cm vorhanden ist.

Die geplante Ausbaulänge beträgt 370,60 m, die Ausbaubreite ist einheitlich mit ca. 3,00 m vorgesehen. Es ist hierbei geplant, die Straße im Hocheinbau zu verstärken. Die vorhandenen Asphaltschichten werden nach entsprechender Vorprofilierung mit einer zusätzlichen Asphalttragschicht (10 cm) und Asphaltdeckschicht (4 cm) überzogen.

Die im Seitenbereich vorhandenen Bankette werden entsprechend nachprofiliert.

Am westlichen Straßenrand ist derzeit eine Entwässerungsmulde vorhanden, diese wird entsprechend nachprofiliert. Aufgrund der sehr flachen Verhältnisse der Mulde wird auch hier auf den Einbau einer Längssickerleitung verzichtet. Die Entwässerung der Straßenoberfläche erfolgt oberflächig über Bankette in die angrenzende Mulde im Seitenbereich. Aufgrund der relativ geringen Längsneigungen werden sich auch hier die Notwendigkeit und die Tendenz zur seitlichen Versickerung ergeben.

Die Baukosten dieses Abschnittes werden in der Kostenschätzung auf rund 34.000,00€ beziffert.

Flächennutzungsplan Gebiet: „Hütten-Nord-Ost,“ nördlich der NEW 21 und östlich der NEW 2

Die US-Armee plant in den Jahren 2003 bis 2008 die Verlegung einer US-Brigade auf den Truppenübungsplatz Grafenwöhr. Zur Unterbringung der rd. 8.500 zusätzlichen Personen (ca. 3.400 Soldaten, 2.800 Kinder und 2.300 Familienangehörige) sind ca. 1.600 Wohnungen nötig. 800 bis 1.000 Wohneinheiten sollen auf einer vom Bund (Truppenübungsplatz) bereitgestellten Fläche am Netzaberg errichtet werden.

Für die restlichen 600 bis 800 Wohneinheiten hat das Bundesvermögensamt Amberg in einer öffentlichen Ausschreibung Angebote für noch zu errichtende Doppel- und Reihenhäuser zur langfristigen Anmietung ausgeschrieben. Angesprochen werden alle Bauherrn und Bauträger, die jetzt oder in absehbarer Zeit über geeignete baureife Grundstücke verfügen.

In dem als „Informationsgeheft A“ bezeichneten Ausschreibungsunterlagen des Bundesvermögensamtes Amberg und der US-Streitkräfte über die Anmietung noch zu errichtender Doppelhaushälften/Reihenhäuser für den Standort Grafenwöhr sind eine Reihe von Voraussetzungen und Anforderungen an die möglichen Baugebiete festgelegt.

Als wesentliche Punkte seien hier zitiert:

Ziff. 4: „Im allgemeinen sollten sich die Projekte aus sicherheits- und verkehrstechnischen Erwägungen möglichst nahe am US-Standort Grafenwöhr befinden (jedoch keinesfalls weiter als 30 Minuten Fahrzeit entfernt)“

Ziff. 5 b: „.... (bevorzugt sind Angebote zwischen 50 und 200 Wohneinheiten).“

Die Stadt Grafenwöhr möchte mit der Ausweisung des Baugebiets Hütten Nord-Ost ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Durch die kurze Entfernung zum Truppenübungsplatz, auf dem die Funktionen Arbeiten und Infrastruktur liegen, werden die verursachten Kosten und Gefahren und damit auch die entstehenden Umweltbelastungen deutlich minimiert. Zugleich wird dadurch die Freizeit des betroffenen Personenkreises, insbesondere auch der vielen Schul- und Kindergartenkinder, deutlich erhöht.

Eine Zersplitterung der Wohngebiete in viele kleine und kleinste Einheiten birgt den Nachteil, dass diese Wohneinheiten im Konfliktfalle schlechter zu schützen sind. Die Ausweisung einer größeren zusammenhängenden Einheit entspricht der Ausschreibung und somit den berechtigten Wünschen der Amerikaner.

Der Änderungsbereich liegt nordöstlich von Hütten. Er wird im Süden durch die NEW 21 und im Westen durch die NEW 2 begrenzt; im Norden und Osten durch die Gemeindegrenze.

Der Grossteil der Fläche ist ein ehemaliges Kiesabbaugebiet und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Kleinere Bereiche der Fläche sind im Regionalplan als Vorrangfläche für den Kiesabbau vorgesehen - KS 7/2 (T). In einem weiteren Teilbereich befinden sich Anlagen für die Kies- und Sandaufbereitung der Firma Wittmann, Grub. Eine Verlegung dieser Anlagen ist vorgesehen.

Die Nachbarnutzung stellt sich wie folgt dar:

Im Westen:
In einem Teilbereich ein Indus- triegebiet; ansonsten Landwirt- schaft. Dazwischen liegt die NEW 2, sowie eine landwirt- schaftlich genutzte Teilfläche.
Im Norden:
Wald
Im Osten:
Wald
Im Süden:
Baggersee, mit der Möglichkeit für die Freizeitnutzung, sowie im östlichen Teilbereich das Gut Grub. Dazwischen liegt die NEW 22.

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Ausweisung von Wohnflächen für Angehörige der US-Armee. Der Bau von Wohnungen an dieser Stelle würde sowohl den Interessen der US-Armee als auch denen der Stadt Grafenwöhr entgegenkommen
.
Grafenwöhr ist im Regionalplan als mögliches Mittelzentrum, gemeinsam mit den Städten Eschenbach und Pressath, ausgewiesen und hat Mittelpunktsfunktion für diesen Bereich. Grafenwöhr liegt auch an leistungsfähigen Verkehrswegen und ist deshalb besonders geeignet, eine überorganische Siedlungsentwicklung aufzunehmen.

Grafenwöhr ist im Regionalplan eine Funktion im Bereich Landesverteidigung zugewiesen. Durch die Verlagerung einer US-Brigade auf den Truppenübungsplatz Grafenwöhr ist eine neue Situation eingetreten, die eine Sonderentwicklung, wie nun im Flächennutzungsplan dargestellt, rechtfertigt.

Folgende Gründe sprechen für die Wahl dieses Standortes:

- Entsprechend der Ausschreibung ist es möglich, im Baugebiet 200er Wohnein- heiten zu planen, auch in Abschnitten

- Leistungsfähige Straßenverbindungen, gute Erreichbarkeit der Infrastrukturein- richtungen und Arbeitsplätze im Truppenübungsplatz.

- Gute Anfahrtsmöglichkeiten zur geplanten Wache 6, ohne jede Ortsdurchfahrt, Fahrzeit 4 Minuten

- Fahrzeit 6 Minuten bis zur Wache 3

- Relativ problemlose Erschließung; Kanal, Wasser, Gas

- Gutes Baugelände - überwiegend ebene Fläche

- Sehr gute Freizeitlage (grenzt an Mante- ler Forst und liegt im Naturpark Nördlicher Oberpfälzer Wald)

- Integriertes Wohnumfeld mit Freizeitnutzung des angrenzenden großen Kiesweihers

- Sehr guter Anschluss an überregionale Straßen
1,9 km Entfernung zur B 299 (Amberg - Tirschenreuth)
6,5 km Entfernung zur B 470 (Weiden- Forchheim)
13 km bis Autobahnanschluss Weiden- West der A 93

- Ehemaliges Kiesabbaugebiet, Folgenut- zung für Siedlungsentwicklung mit Rest- auskiesung und Verwendung vor Ort

- Weite Entfernung von den Lärmquellen des Übungsplatzes. Die nächstliegende Schießbahn ist 6,5 km vom Baugebiet entfernt.

Mögliche Lärmemissionen durch die beiden Kreisstraßen, sowie in einem Teilbereich durch das vorhandene Industriegebiet lassen sich durch die Anlage eines Grüngürtels mit integriertem Lärmschutz und dem geplanten Abstand zu diesen Bereichen lösen. Die Einzelheiten werden in einem gesonderten Bebauungsplanverfahren geregelt.

Im Bereich Allgemeinbedarf/Freizeit sind die baulichen Anlagen punktuell in den Grünbestand einzubeziehen, der vorhandene Weiher ist dabei mit zu integrieren.

Bei der vorgesehenen Fläche handelt es sich um kein Naturschutz-/Landschaftsschutz/Naturparkschutz oder FFH-Gebiet. Es ist deshalb nur ein geringer ökologischer Ausgleich zu erbringen.

Im östlichen Bereich befindet sich ein kartiertes Biotop (X6337 - 72.02). Das Biotop wird erhalten. Die Flächen im Umkreis werden aufgewertet.

Die Abstandsflächen zu den Kreisstraßen, sowie zu den angrenzenden Waldflächen werden ebenfalls landschaftsgestaltend als Ausgleich hergerichtet. In eine Bauleitplanung wird eine Durchgrünung der Siedlungsbereiche verpflichtend aufgenommen. Des weiteren wird Trennkanalisation vorgeschrieben. Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf den Grundstücken zu versickern.

Zur Minderung des CO2-Ausstosses wird der Bau von Blockheizkraftwerken angestrebt, d.h. Einzelheizungen der Gebäude sollten nicht zugelassen werden. Gas, sowie alternative Energien sind bevorzugt einzusetzen.

Ihr
Helmuth Wächter
1. Bürgermeister



ART DER BAULICHEN NUTZUNG
1. Allgemeine Wohngebiete; 2. Industriegebiet
EINRICHTUNGEN DES GEMEINDEBEDARFS
3. Fläche für Gemeinbedarf; 4. 4.1. Gemeinbedarfflächen
GRÜNFLÄCHEN
5. Grünflächen; 6.Gliedernde Grünflächen; 7. Ausgleichsfläche; 8.Grünfläche öffentlich
GEWÄSSER, WASSERWIRTSCHAFT
9. Wasserflächen
LANDWIRTSCHAFT, WALD
10. Fläche für Landwirtschaft
11. Wald
12. Einzelpflanzungen
BODENSCHÄTZE
13. Vorrangfläche Kiesabbau
14. Geltungsbereich der Änderung